| Mit dem
Elterngeld wurde Anfang des Jahres 2007 eine Familienleistung
geschaffen, die es Eltern in den ersten 14. Lebensmonaten ihres Kindes
ermöglichen soll, sich voll und ganz der Betreuung zu widmen und
deshalb nicht voll erwerbsfähig sind. |
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Wer hat Anspruch auf das Elterngeld? |
| Elterngeld erhalten
Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile,
Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen
auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung ihres bzw.
eines neugeborenen Kindes investieren. |
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Wie wird das Elterngeld berechnet? |
| Das Elterngeld beträgt in
der Regel 67 Prozent vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der
vergangenen 12 Monate. Maximal werden jedoch 1800 Euro und mindestens
300 Euro gezahlt. Eine Ausnahme in der Berechnung stellt die
Geringverdienerkomponente dar. Da der Staat Elternteile, die in ihrem
bisherigen Beschäftigungsverhältnis unter 1.000 Euro netto monatlich
verdient haben, besser stellen möchte als Elternteile, die keiner
Beschäftigung nachgehen, wurde die Geringverdiener-komponente
geschaffen. Diese Regelung sorgt dafür, dass für je 20 Euro die das
Einkommen unter 1.000 Euro liegt, der prozentuale Anspruch an
Elterngeld um ein 1 Prozent steigt. |
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Beispielrechnung mit einem Nettoeinkommen von 800 Euro: |
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1.000 Euro - 800 Euro = 200 Euro / 20 Euro = 10 Prozent + 67 Prozent |
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... und wie ist die
Berechnung bei Mehrlingsgeburten? |
| Bei
Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das
zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich
zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67% des wegfallenden Einkommens
oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden für jedes weitere
Mehrlingskind jeweils 300 Euro gezahlt. |
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