Elterngeld - Fragen und Antworten für Eltern!

Mit dem Elterngeld wurde Anfang des Jahres 2007 eine Familienleistung geschaffen, die es Eltern in den ersten 14. Lebensmonaten ihres Kindes ermöglichen soll, sich voll und ganz der Betreuung zu widmen und deshalb nicht voll erwerbsfähig sind.
Wer hat Anspruch auf das Elterngeld?
Elterngeld erhalten Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung ihres bzw. eines neugeborenen Kindes investieren.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate. Maximal werden jedoch 1800 Euro und mindestens 300 Euro gezahlt. Eine Ausnahme in der Berechnung stellt die Geringverdienerkomponente dar. Da der Staat Elternteile, die in ihrem bisherigen Beschäftigungsverhältnis unter 1.000 Euro netto monatlich verdient haben, besser stellen möchte als Elternteile, die keiner Beschäftigung nachgehen, wurde die Geringverdiener-komponente geschaffen. Diese Regelung sorgt dafür, dass für je 20 Euro die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, der prozentuale Anspruch an Elterngeld um ein 1 Prozent steigt.
Beispielrechnung mit einem Nettoeinkommen von 800 Euro:
1.000 Euro - 800 Euro = 200 Euro / 20 Euro = 10 Prozent + 67 Prozent
... und wie ist die Berechnung bei Mehrlingsgeburten?
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67% des wegfallenden Einkommens oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden für jedes weitere Mehrlingskind jeweils 300 Euro gezahlt.
Werden eigentlich ältere Geschwister auch mit berücksichtigt?
Ja, Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. So wird für jedes weitere Kind, dass das 3. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, dass Elterngeld um 10 Prozent angehoben. Mindestens jedoch 75 Euro pro Monat.
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Das Elterngeld kann im Normalfall für 14 Monate bezogen werden. Wenn zwei Elternteile für die Betreung des Kindes vorhanden sind, kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate stehen dem anderen Elternteil des Kindes zu, wenn für zwei Monate zu Gunsten der Betreuung auf Erwerbseinkommen ganz oder teilweise verzichtet wird.
Wo kann man das Elterngeld beantragen?

Zuständig für die Ausführung des Gesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Dies werden die auch
für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen sein.

... weitere Antworten auf Deine Fragen zum Elterngeld erhältst
Du auf den folgenden Internetseiten:

Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Familien Wegweiser
Elterngeldrechner

Quellen: bmfsfj.de



Dieser Artikel stammt von www.Geiznetz.de